Den Planeten bewahren – mit BEG-Förderung für Sonnenschutz!

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Wie Verschattungssystemen Energie einsparen und attraktive Förderungen erhalten

Sonnenschutzanlagen ermöglichen es uns, die warme Jahreszeit vollends zu genießen. Dabei wird nicht nur das Auge vor zu starkem Lichteinfall bewahrt, sondern auch die Haut vor der gefährlichen UV-Strahlung. Ebenso werden unseren Haustieren schattige Flächen geschaffen, die sie vor der Hitze der Sonne schützen. Und ganz nebenbei sorgen Sonnenschutzanlagen für die optische Veredlung des Eigenheimes. Doch es gibt noch eine Funktion von Verschattungssystemen, die vielleicht noch eher unbekannt sein dürfte: das Einsparen von Energie.
So lässt sich durch einen effektiven Sonnenschutz die Überhitzung der Gebäude im Sommer verhindern, was Kühlenergie einspart. Im Winter dagegen wird die Wärme der tagsüber einfallenden Sonne zur Erwärmung der Räume genutzt und nachts durch die Baubeschaffenheit des außenliegenden Verschattungssysteme gespeichert, was die Heizkosten reduziert. Zudem ermöglicht die technisch qualitativ hochwertige Steuerung der Sonnenschutzanlagen die optimale Nutzung des Tageslichts, was den Stromverbrauch für künstliche Lichtquellen senkt. Diese exzellenten Möglichkeiten der Reduzierung von Energie ist auch den ambitionierten Plänen der Bundesregierung, für ein klimaneutrales Deutschland, nicht verborgen geblieben. Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030, das erste Schritte zur Realisierung dieses wichtigen Zieles vorsieht, wurde die bereits existente Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst und weiterentwickelt. Mit diesem Programm sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, um private und öffentliche Gebäudeanalgen energieffizient sanieren und auch neue Wohneinheiten entsprechend bauen zu können. Und in diese, seit dem 01.01.2021 greifende Förderung, fällt nun auch der Sonnenschutz!
Die BEG gliedert sich allgemein in drei Teilprogramme:

  • BEG WG (Wohngebäude): Dieser Bereich betrifft vor allem den Neubau und die energetische Sanierung von Wohngebäuden
  • BEG NWG (Nichtwohngebäude): Hierunter werden die energetische Sanierung und der Neubau von privaten bzw. öffentlichen Gebäudeeinheiten (Krankenhäuser, Unternehmen, etc.) verstanden, die keiner privaten Funktion einer Wohnung dienen
  • BEG EM (Einzelmaßnahmen): Darunter fallen Einzelmaßnahmen der Sanierung an Wohn- und Nichtwohngebäuden

Die Förderung für Sonnenschutz fällt in das Teilprogramm BEG EM. Dieser Bereich integriert die verschiedensten Maßnahmen für eine bauliche Veränderung zur effizienteren Energieersparnis, die sich folgend überblickshaft darstellen lassen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: hierunter fallen die Dämmung, Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Türen, Toren und Vorhangfassaden sowie der Sonnenschutz)
  • Anlagentechnik (außer Heizung): dies betrifft alle raumlufttechnischen und kältetechnischen Anlagen sowie effiziente Innenbeleuchtungssysteme und Steuerungsinstallationen zur Erfassung des Gebäudeautomatisierungsgrades
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik): hierbei handelt es sich um den Ersatz von energieineffizienten Heizungsanlagen (Ölheizung) und den Einbau von modernen umweltschonenden Varianten bzw. deren Visualisierung (Gas-Brennwertheizung, Gas-Hybridheizung, Solarkollektoranlagen, Biomasseheizung, Wärmepumpen, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Erneuerbare Energien-Hybridheizung, Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz und Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien)
  • Heizungsoptimierung: darunter werden alle Maßnahmen zur energieffzienten Optimierung von bestehenden Heizungsverteilungssystemen verstanden
  • Fachplanung und Baubegleitung: hierunter fallen spezifische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, die während der baulichen Realisierung der einzelnen energieeffizienten Maßnahmen erfolgt sind

Unter all diesen vielfältigen Möglichkeiten zur Verbesserung des Energiehaushaltes an Wohneinheiten, sticht der Sonnenschutz unter dem Punkt der Maßnahmen an der Gebäudehülle hervor. Doch dieser Bereich ist groß und weit – was also genau wird gefördert? Mit dem Start der neuen BEG zu Beginn dieses Jahres wird der Ersatz bzw. der erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung mit dem Ziel des sommerlichen Wärmeschutzes gefördert. Darunter fallen unter anderem Markisen, die außenliegend sind, sich durch ihre Bedienungsmöglichkeiten spezifisch an die jeweilige Tageslichtsituation anpassen können und einen Wärmeschutz im Sommer garantieren.

Doch nach all den Ausführungen drängt es vor allem zu wissen, wie hoch die Fördermittel sind: Verschattungssysteme werden mit 20 Prozent der Investitionssumme subventioniert. Dabei muss diese ein Minimum von 2.000 € betragen und darf maximal bei 60.000 € pro Jahr und Gebäude liegen. Damit steht also ein attraktives Angebot zur Verfügung! Die finanziellen Zuschüsse der BEG können entweder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder seit dem 01.07.2021 über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Über das BAFA beträgt die Förderung 20 % der Investitionssumme und entspricht dem oben beschriebenen Vorgang. Mit der KfW kann aber im Gegensatz dazu ein Kredit beantragt werden, der 20 % Tilgungsrate enthält. Dementsprechend kann individuell abgeschätzt werden, welches Verfahren besser zu dem baulichen Vorhaben passt. Und nebenbei: Es ist auch möglich, verschiedene Einzelmaßnahmen zu kombinieren, zum Beispiel der Einbau von Sonnenschutz und der Austausch von Fenstern.

Doch eine wichtige Frage drängt sich auf: wie beantragt man die Förderung eigentlich? Das Antragsverfahren ist jedoch glücklicherweise nicht schwer. Vor der Antragsstellung ist es jedoch zwingend notwendig, dass ein sogenannter „Contractor“ (ein Energie-Berater) hinzugezogen wird (zukünftig werden die Kosten für diesen Energie-Berater mit maximal 5.000 € bezuschusst)! Der Contractor erstellt von der zu sanierenden Wohneinheit eine „technische Projektbeschreibung“ (TPB). Damit wird die zu beantragende Maßnahme, in unserem Fall der Sonnenschutz, den Verantwortlichen der BEG erläutert. Nachdem der Contractor ein elektronisches Formular (https://fms.bafa.de/BafaFrame/login) ausgefüllt hat, erhält dieser eine ID für die TPB. Mit dieser TPB-ID kann das eigentliche Formular (https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem) bearbeitet werden. Nachdem dieses ausgefüllt und abgeschickt wurde, ist alles erledigt. Nach einiger Zeit erhalten Sie dann Nachricht über die Bewilligung Ihrer Förderung. Es ist jedoch zu beachten, dass der Stichtag für den Beginn der Maßnahme der Tag der Auftragserteilung ist. Eine Antragstellung vor Beginn des Vorhabens reicht nun nicht mehr aus. Bevor jedoch der Contractor beauftragt wird, sollte geprüft werden, ob folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Gebäude muss sich im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden
  • Der Antragsteller muss Eigentümer, Mieter oder Pächter sein
  • Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 muss erfüllt sein
  • Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegen
  • Die geförderten Einzelmaßnahmen sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen

Sonnenschutz ist also wirklich ein Alleskönner, der nicht nur uns und unsere Tiere schützt, sondern auch noch unsere Umwelt! Und mit den neuen Maßnahmen der Bundesregierung können Verschattungssysteme nun endlich gefördert werden und ihren Beitrag dazu leisten, unser Klima und unseren Planeten zu bewahren.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der BEG.

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Von Redaktion

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