Kindersicherheit und Sonnenschutz! Die DIN-Norm 13120

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Der Schutz von Kindern gilt in allen Lebensbereichen als oberstes Gebot. Doch Gefahren lauern bereits im Eigenheim und sogar bei Sonnenschutzsystemen. Hierunter fallen solche innenliegenden Geräte, die manuell via Ketten- oder Schnurbedienung gesteuert werden. Lamellen oder Jalousien sind hier beispielhaft zu nennen. Denn hier droht – sollte die Ketten- oder Schnurbedienung keine gewisse Mindesthöhe besitzen – akute Strangulationsgefahr für die Kinder. Daher wurde mit der DIN-Norm 13120 (letzte Überarbeitung zum 01.09.2014) festgesetzt, dass ein solcher Kinderschutz für alle Hersteller von Sicht- und Sonnenschutzsystemen verpflichtend einzuhalten ist.

Kindersicherheit bei Sonnenschutz

Kindersicherheit bei Sonnenschutz

Für welche Sonnenschutz-Produkte gilt die Norm DIN EN 13120?

Die Norm gilt für alle innenliegenden Fensterbeschattungen mit einer Ketten- und/oder Schnurbedienung. Folgende Anlagen sind u.a. manuell bedienbar:

» Innenjalousien
» Holzjalousien und Bambusjalousien
» Nicht verspannte, freihängende Plissees
» Lamellenvorhänge
» Flächenvorhänge
» Rollos

Kettenbedienung mit Spannvorrichtung

Bei einer Kettenbedienung mit Spannvorrichtung darf bei einer Produkthöhe (Höhe der Sonnenschutzanlage) von weniger oder gleich 250cm die Kette maximal 100cm lang sein, während bei einer Anlagenhöhe von über 250cm diese mit 150cm subtrahiert werden soll – das Ergebnis ist die Länge der Kette. Dazu muss die Kette mindestens 150cm vor dem Boden enden.

Kettenbedienung mit Spannvorrichtung

Kettenbedienung mit Spannvorrichtung

Zusammengefasst:
• Produkthöhe kleiner gleich 250cm = 100cm Bedienlänge.
• Produkthöhe größer 250cm: Produkthöhe minus 150cm = Bedienlänge.
• Schlaufe mit Spannvorrichtung enden 150cm vom Boden entfernt.

Überlastsicherung bei Kettenbedienung

Als zusätzliche Sicherung muss bei Kettenbedienungen eine Überlastsicherung bzw. ein Abreißsystem integriert werden, welches ab einer Belastung von 6 Kilogramm reißt. Die Länge der Kette mit Abreißsystem darf hier maximal 2/3 der Produkthöhe betragen. Zudem muss die Kette mindestens 60cm über dem Boden enden.
Die Hersteller fertigen Sicht- und Sonnenschutz mit Abreißsystem wenn vom Fachbetrieb keine anderen Angaben zur Bedienlänge gemacht werden.

Überlastsicherung bei Kettenbedienung

Überlastsicherung bei Kettenbedienung

Schnurbedienung

Für die Schnurbedienung gelten dieselben Anforderungen wie bei der Kettenbedienung mit Spannvorrichtung. Wenn vom Fachbetrieb keine Angabe der gewünschten Bedienlänge gemacht werden, fertigen die Hersteller die Länge der Zugschnüre in Abhängigkeit zur Höhe der Sonnenschutzanlage: Ist die Höhe kleiner gleich 250cm so beträgt die Bedienlänge maximal 100cm. Bei einem Sonnenschutzsystem welches in seiner Höhe 250cm überschreitet, werden von der Produkthöhe 150cm zur Ermittlung der Bedienlänge abgezogen. Die Mindesteinbauhöhe bei Schnurbedienung darf nicht unter 150cm liegen. Außerdem sollten auch hier Zugschnüre mindestens 150cm vom Boden entfernt enden.

Schnurbedienung Kindersicherung

Schnurbedienung Kindersicherung

Zusammengefasst:
• Produkthöhe kleiner gleich 250cm = Maximal 100cm Bedienlänge.
• Produkthöhe größer 250cm: Produkthöhe minus 150cm = Bedienlänge.
• Zugschnüre enden mindestens 150cm vom Boden entfernt.
• Mindesteinbauhöhe darf nicht unter 150cm liegen.

Entstehung der DIN EN 13120

Die europäische Norm für die Sicherheit von Kindern ist in der DIN EN 13120:2009 geregelt. Im Zusammenhang mit innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz an Fenstern und Balkon- oder Terrassentüren setzte die Norm auf die freiwillige Kennzeichnung von Warnhinweisen an den Produkten sowie in den Montage- und Bedienungsanleitungen.
Auf EU-Ebene wurde die bisherige Rechtssituation für den Sicht- und Sonnenschutz erweitert. Aus der bisherigen "Kann"-Regelung wurde eine eindeutige Vorgabe geschaffen, die im März 2014 ohne Übergangsfrist in Kraft getreten ist. Durch die Ergänzungen der Europäischen Norm (EN) unterliegt die im 1. Quartal 2014 bekannt gemachten Änderungen dem deutschen Produktsicherheitsgesetz.

Was ist mit Produkten, die vor der geänderten Norm gekauft wurden?

Innenliegende Sonnenschutzsysteme müssen immer den Stand der Norm erfüllen, die zum Zeitpunkt des Kaufes gültig war.

Achten Sie auf dieses Zeichen

Kindersicherheit Label

Kindersicherheit Label

Innenliegender Sonnenschutz mit Schnur- oder Kettenbedienung muss mit diesem Warnhinweis gekennzeichnet werden. Der Warnhinweis muss deutlich am Produkt oder an der Sicherheitseinrichtung und in der Montage- oder Bedienungsanleitung platziert werden.

Sie möchten keine Kindersicherheit an Ihrem Sicht- oder Sonnenschutz?

Es gibt durchaus bauliche Situationen die keine Kindersicherheit erforderlich machen, beispielsweise die Ausstattung von Büros mit Lamellenvorhängen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass der Fachbetrieb den Endkunden fachgerecht berät und sich die Ablehnung des Endkunden schriftlich bestätigen lässt.

Geltungsbereich

Zum Geltungsbereich gehören alle innenliegenden Sicht- und Sonnenschutzsysteme, unabhängig von deren Konstruktion sowie der Art der verwendeten Werkstoffe. Heutzutage gibt es immer mehr Systeme, welche schnur- bzw. schlaufenlos bedient werden können. Verspannte Anlagen und motorisierte Systeme machen dies möglich.

Folgender innenliegender Sonnenschutz ist u.a. schnur- und kettenlos bedienbar:
» Innenjalousien mit Ekeltro- oder Akkumotor
» Holz- und Bambusjalousien mit Motor
» Verspannte und motorisierte Plissees
» Rollos mit Elektro- oder Akkumotor
» Flächenvorhänge mit Motor oder frei verschiebbaren Behängen
» Lamellenvorhang motorisiert oder mit Schleuderstab
» Dachfensterjalousien, -plissees und -rollos
» Plissee-Plafondanlagen für Wintergärten

Weiterführende Informationen

Der ViS, der "Verband innenliegender Sicht- und Sonnenschutz e.V." hat unter vis-online.de weiterführende Informationen zum Thema Kindersicherheit veröffentlicht. Außerdem kann hier eine Broschüre zum Thema heruntergeladen werden.

Denn der Sonnenschutz soll nicht nur vor der Sonne schützen!

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Von Redaktion

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