"Die Antwort fiel negativ aus."
Diese Rückmeldung erhielt eine Frau aus Berlin von ihrer Vermieterin auf ihre Anfrage hin, ob sie – auf eigene Kosten – durch eine Fachfirma eine Markise auf ihren Balkon anbringen dürfe. Der Balkon war stark von Sonne betroffen; große Hitze herrschte. Die Vermieterin lehnte aber ab, da nach ihrer Ansicht der optische Gesamteindruck des Gebäudes dadurch beeinträchtigt worden wäre. Das Landgericht Berlin entschied jedoch schließlich zugunsten der Mieterin. Damit verbunden waren aber die Auflagen, dass sie für potentielle Schäden eine Haftpflichtversicherung abschließen und eine zusätzliche Kaution von 1.500,00€ für etwaige Rückbaukosten zahlen müsse. Doch existiert überhaupt für Mieter ein rechtlicher Anspruch auf Sonnenschutz?
Muss Vermieter für Sonnenschutz sorgen?
Kurz und knapp: Ja! Denn nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Vermietende dazu verpflichtet, den vollumfänglichen Gebrauch der Mietwohnung sicherzustellen; hierzu gehört auch der Schutz vor Sonne und Hitze. Um diesen zu gewährleisten, kann ein Anspruch auf bauliche Veränderungen im Sinne eines Sonnenschutzes am Mietobjekt begründet werden, wenn diese sachgerecht sind.
Besonders auf stark besonnten Balkonen gehören Markisen zur üblichen Wohnnutzung wie auch das Amtsgericht München kürzlich entschied und somit das Thema "Sonnenschutz Balkon Mietwohnung" wieder in den Fokus rückte.
Haben Mieter Anspruch auf Sonnenschutz?
Eine Pflicht für den Vermieter zur Nachrüstung der Wohnung mit adäquatem Sonnenschutz besteht bei einer feststellbaren deutlichen Überhitzung der Wohnung über einem Zeitraum von mindestens vier Wochen. So urteilte das Amtsgericht Hamburg, dass eine Mietminderung in Höhe von 20% möglich sei, wenn am Tag über 30 Grad in der Wohnung herrschen und nachts die Temperaturen nicht unter 25 Grad fallen – und das vier Wochen durchgängig.
Kann der Vermieter einen Balkon Sichtschutz vorschreiben?
Die Installation eines Sonnenschutzes durch den Vermieter ohne zwingenden Grund, beispielsweise nur zur Begründung einer höheren Miete, ist nicht zulässig. Somit ergibt sich zwar keine pauschale Pflicht von Vermietern einen Sonnenschutz zu stellen, aber die Pflicht zum Handeln, sobald ein Mangel in der Wohnung oder dem dazugehörigen Außenbereich nachzuweisen ist.
Inwieweit dürfen Mieter selbst Sonnenschutz anbringen?
Während die Montage von Sonnenschutzsystemen, die mit Bohrungen an Fassade oder Fensterrahmen einhergeht, stets die Einwilligung des Vermieters erfordert, liegt die Sache bei einem
Sonnenschutz ohne Bohren anders. Hier kann der Mieter selbst entscheiden, muss aber beim Auszug diesen zurückbauen.
Für einen solchen Sonnenschutz sind folgende Möglichkeiten zu empfehlen: Zunächst gibt es spezielle Sonnenschutzsysteme, die sich durch Klemmen in den Fensterrahmen oder Kleben auf diesen bzw. auf der
Glasleiste realisieren lassen. Hierzu zählen u.a. das Klemmrollo oder das Kleberollo. Auch für Balkone gibt es mit den
Klemmmarkisen eine Abhilfe, die schnell und ohne Aufwand zu realisieren ist. Hierbei werden
die höhenverstellbaren Spannstützen der Markise zwischen Boden und Decke eingeklemmt.
Diese Montagearten sind mittlerweile aber auch bei vielen anderen Verschattungssystemen, die normalerweise durch Bohrungen angebracht werden, verfügbar. So können beispielsweise das Insektenschutzrollo Easy
Click oder auch die Plissees mittels Klemmen oder Kleben angebracht werden. Hierunter fällt auch der in jüngster Zeit immer beliebter werdende Smart-Home-Sonnenschutz, der durch eine bequeme Steuerung via
Smartphone oder Tablet in Kombination mit anderen Systemen eine einfache und präzise Kontrolle ermöglicht. So können solche Verschattungssysteme wie das Smart Home Plissee auch durch Klemmträger installiert
werden. Ein weiterer Vorteil: Durch den integrierten Elektromotor wird ein sanftes Öffnen und Schließen ermöglicht, wodurch weniger Lärm entsteht.
Tipps zur Kommunikation mit dem Vermieter – Wie man eine Zustimmung schriftlich einholt
Wer in einer Mietwohnung lebt und einen Sonnenschutz am Balkon anbringen möchte, sollte das Vorhaben immer zuerst mit dem Vermieter absprechen. Eine gute Kommunikation ist entscheidend, damit die Zustimmung
für den Sonnenschutz Balkon Mietwohnung reibungslos erfolgt. Beschreiben Sie dem Vermieter möglichst genau, welche Art von Sonnenschutz (z. B. Markise, Sonnensegel oder Außenrollo) geplant ist, wo er
montiert wird und ob dabei gebohrt werden muss. Produktbilder oder technische Zeichnungen helfen, Vertrauen zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden.
Die Genehmigung sollte immer schriftlich eingeholt werden – am besten per Brief oder E-Mail. In der Anfrage sollten alle wichtigen Details stehen: Beschreibung des Sonnenschutzes, Befestigungsart, Hinweis
auf fachgerechte Montage sowie die Bereitschaft, bei Auszug alles rückstandslos zu entfernen. Eine freundliche und transparente Kommunikation erhöht die Chance auf eine schnelle Zustimmung und sorgt dafür,
dass der Sonnenschutz Balkon Mietwohnung rechtlich auf sicherem Boden steht.
Fazit Sonnenschutz Balkon Mietwohnung
Zusammenfassend sind also solche Sonnenschutzsysteme ohne Genehmigung des Vermieters anzubringen, die keine bauliche Veränderung an Fensterrahmen oder Fassade notwendig machen. Sollten aber beispielsweise an Hauswand oder Fassade zu verschraubende Markisen oder Außenjalousien angebracht werden wollen, ist immer der Vermieter im Voraus zu kontaktieren. Um Streitigkeiten vorzubeugen, sollte man im Gespräch mit dem Vermieter zunächst ein Angebot von einer Fachfirma vorlegen und auf Befestigungssysteme setzen, die keinen Schaden verursachen. Es sollte auch eine grundsätzliche Kompromissbereitschaft herrschen, um auch auf Forderungen oder Bedenken der Vermieter einzugehen. Auch den Willen zur Stellung einer finanziellen Sicherheitsleistung bei möglichen Schäden sollte man dem Vermieter anzeigen. Hilft aber auch das nicht, um einen Konsens zu finden, lohnt es sich zuweilen den Gerichtsweg einzuschlagen. Denn pauschale Ablehnungen von Sonnenschutzsystemen durch Vermieter sind nicht rechtens.
Dieser Artikel stellt lediglich einen Informationstext dar und ersetzt auf keinen Fall eine professionelle Rechtsberatung.
Weitere interessante Fragen zum Thema Sonnenschutz am Balkon in Mietwohnungen
Ist eine Klemmmarkise genehmigungspflichtig?
Eine Klemmmarkise gilt in der Regel nicht als genehmigungspflichtig, weil sie ohne Bohren und feste Montage angebracht wird. Dennoch sollte der Vermieter informiert werden, da die Optik der Fassade verändert wird. In vielen Mietverträgen ist eine Zustimmung erforderlich, selbst wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Am besten die geplante Installation kurz schildern und eine schriftliche Zustimmung einholen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Wie hoch darf der Sichtschutz auf dem Balkon sein?
Der Sichtschutz auf dem Balkon darf in der Regel bis zu 1,50 Meter hoch sein. Wichtig ist, dass er das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht wesentlich verändert und sicher befestigt ist. Materialien wie Stoff, Bambus oder Glas sind erlaubt, solange sie einheitlich und optisch unauffällig wirken. In Mietwohnungen sollte der Vermieter vorher zustimmen, insbesondere bei dauerhaft montierten Konstruktionen oder farblich auffälligen Sichtschutzelementen.


