Neues von der staatlichen Förderung von Sonnenschutz (BEG)!

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" seit dem 15.08.2022 sogenannten "sommerlichen Wärmeschutz" sowie Maßnahmen der Gebäudeautomation mit 15% der Investitionssumme! Genauere Informationen haben wir in dem Beitrag Den Planeten bewahren – mit BEG-Förderung für Sonnenschutz! übersichtlich zusammengetragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zum 01.01.2023 eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Die Änderungen fassen wir im folgenden für Sie zusammen.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde erstmals im November 2022 veröffentlicht und zuletzt im September 2023 aktualisiert.

Die BEG-Förderung ist wie bisher in drei Kategorien eingeteilt:
Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM) und nach wie vor fällt der Sonnenschutz in die Kategorie Einzelmaßnahmen.

Hierbei wird der erstmalige Einbau oder der Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzanlagen gefördert, die
1. Die Vorgaben eines sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen,
2. An der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasungsfläche angebracht werden und
3. Über eine optimierte Tageslichtversorgung durch Lichtlenksysteme oder strahlungsunabhängige Steuerung verfügen.

Was heißt das nun genau? Ein sommerlicher Wärmeschutz bezeichnet eine Maßnahme, die eine sommerliche Aufheizung so weit reduziert, dass sich für den Nutzer des Wärmeschutzes ein angenehmes Raumklima einstellt. Sonnenschutzanlagen mit einer optimierten Tageslichtversorgung mittels Lichtlenksystemen oder strahlungsunabhängiger Steuerung sind motorisierte, außenliegende Sonnenschutzsysteme. Denn diese sind beweglich und reduzieren den Strahlungseintrag auf ein notwendiges Minimum.

Wie hoch ist die BEG-Förderung?

Der Bund bezuschusst 15% der Anschaffungskosten mitsamt einem Bonus von weiteren 5%, wenn ein entsprechender Sanierungsfahrplan vorliegt. Alternativ wird ein Steuerbonus in Höhe von 20% im Sinne von §35 EStG gewährt. Dies ist frei wählbar.

Was fördert BEG und was nicht?

Gefördert werden nun folgende Sonnenschutzsysteme, die die oben genannten Anforderungen erfüllen:

1. Rollläden
2. Außenjalousien
3. Raffstores
4. Drehbare (freibewegliche) Lamellen und 5. Markisen, die parallel zur Verglasung angebracht werden (Senkrechtmarkisen)

Nicht förderfähig sind:

1. Vordächer
2. Alle Markisen, außer den oben genannten und
3. Freistehende (unbewegliche) Lamellen.

Zudem ist zu beachten, dass sich das zu fördernde Gebäude im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und der Antragssteller Eigentümer, Mieter oder Pächter sein muss. Die geförderten Einzelmaßnahmen sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
Zur Antragsstellung für eine Förderung bedarf es eines zertifizierten Energieberaters. Diese sind unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden. Einfach Ihre Postleitzahl eingeben und die Seite zeigt Ihnen Energieberater in Ihrem Umkreis an. Dieser Punkt ist jedoch nur für Wohngebäude erforderlich.
Profitieren Sie also von den neuen Möglichkeiten und statten Sie Ihr Gebäude mit effizientem und klimafreundlichem Sonnenschutz aus!

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Von Redaktion

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